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Projekt-Beschreibung

Projekt Beschreibung

Biosphärengebiete umfassen großräumige Kulturlandschaften mit charakteristischer und reicher Naturausstattung, die zu erhalten, zu fördern und zu entwickeln sind. Biosphärengebiete sind Modellregionen, die zeigen, wie sich Aktivitäten im Bereich der Wirtschaft, der Siedlungstätigkeit und des Tourismus zusammen mit den Belangen von Natur und Umwelt gemeinsam innovativ fortentwickeln können.


Informationen zum Prüfprozess
Prüfprozess Biosphärengebiet Allgäu Oberschwaben

Prozessteam Biosphärengebiet

Zentrales Leitziel für ein Biosphärengebiet

Ein Biosphärengebiet verfolgt das Ziel, die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung mit der Erhaltung und Weiterentwicklung der Natur- und Kulturlandschaft zu verknüpfen und positiv zu gestalten.

Einzelziele

Vom zentralen Leitziel leitet man verschiedene Einzelziele ab, zum Beispiel:

  • Erhaltung und Weiterentwicklung einer wettbewerbsfähigen Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung der besonderen Wertigkeit von Natur und Landschaft
  • Erhaltung und Weiterentwicklung von Flächen historischer landwirtschaftlicher Nutzungen (zum Beispiel Feuchtgrünland, Streuwiesen, Moorwälder, Weidehaltung, Flachsanbau) als wichtigstes Element der Kulturlandschaft
  • Schutz und Erhaltung der für die Biodiversität wichtigen, vielfältigen und charakteristischen Ökosysteme
  • Entwicklung von Anpassungsstrategien im Hinblick auf den Klimawandel
  • Förderung eines nachhaltigen Tourismus
  • Klimaschonende und nachhaltige Mobilitätskonzepte
  • Wirtschaftliche, soziale und demografische Stabilisierung und Entwicklung der ländlichen Region
  • Entwicklung und Stärkung einer kulturellen Identität
  • Weiterentwicklung der Bildung für nachhaltige Entwicklung

Biosphärengebiete sind in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen gegliedert:

  • Kernzonen ähneln Naturschutzgebieten, in denen sich die Natur möglichst ohne Einflüsse der Menschen entwickeln kann (3% der Gesamtfläche).
  • Die Pflegezonen sollen überwiegend wie Natur- oder Landschaftsschutzgebiete geschützt werden (mindestens 20% der Gesamtfläche, inklusive Kernzone).
  • In den Entwicklungszonen unterstützt man eine vorbildlich ökologisch ausgerichtete Wirtschaftsentwicklung.

Chancen

  • Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Regionen
  • Stärkung eines nachhaltigen Tourismus und der regionalen Wirtschaft
  • Ausweitung von Fördermitteln für die Region
  • Weicher Standortfaktor zur Steigerung der Attraktivität des Lebens- und Arbeitsraums
  • Stärkung des Wir-Gefühls
  • Bundesweite Anerkennung
  • Unterstützung der Landwirtschaft beim Strukturwandel

Herausforderungen

  • Dauerhaftes Engagement der Kommunen und der Bevölkerung
  • Offenheit für neue Wege
  • Langfristige Überprüfung und Erfüllung des Kriterienkatalogs
  • Einbeziehung und Berücksichtigung der Interessen aller Akteure und Akteurinnen

Bestrebungen zum Moor- und Klimaschutz haben durch die geografischen Gegebenheiten mit der einzigartigen Moor- und Hügellandschaft seit jeher einen hohen Stellenwert in Oberschwaben. Die schützenswerten Moore bieten nicht nur zahlreichen bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen vielfältigen Lebensraum, sondern leisten aufgrund der hohen Bindung an CO2 einen erheblichen Anteil zum Klimaschutz. Die Landwirtschaft stellt einen erheblichen Wirtschaftsfaktor in der Region dar und zeichnet sich durch das Nebeneinander von konventionellen und ökologischen Betrieben aus.

Auf dieser Grundlage soll in den nächsten Jahren das Potenzial eines Biosphärengebietes im Sinne eines nachhaltigen Regionalentwicklungsprojektes für die Region Oberschwaben geprüft werden. Die oberschwäbischen Landkreise Ravensburg, Biberach und Sigmaringen begleiten den Prozess aktiv unter Einbeziehung der Landnutzenden, der Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger.

Die Landesregierung hat den Prozess zur Ausweisung eines Biosphärengebietes in der Region Oberschwaben in ihrem Koalitionsvertrag verankert und unterstützt diesen auf fachlicher Ebene durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie durch das Regierungspräsidium Tübingen.

Zitat aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU vom 11. Mai 2021:

In Oberschwaben wird aufgrund der herausragenden naturräumlichen Ausstattung mit zahlreichen Mooren gemeinsam mit der Region der Prozess zur Ausweisung eines dritten Biosphärengebietes initiiert. Ziel ist es, das Klima und die biologische Vielfalt zu schützen und regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken. Als Vorbereitung dazu werden wir die Aufsetzung eines Projektes des Bundesprogramms Biologische Vielfalt in die Wege leiten.

Koalitionsvertrag 2021-2026 der Landesregierung Baden-Württemberg